Diese Ausbildungsklassen bieten wir an.
Klasse AM
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Mindestalter: 15 Jahre
- Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
- Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Klasse BE
Diese Fahrerlaubnis berechtigt zur Führung von Fahrzeugkombinationen, bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger, vorausgesetzt, dass die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht überschreitet.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren ab 17"), Vorbesitz der Führerscheinklasse B erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: keine
Klasse B197
Diese Fahrerlaubnis bietet eine kombinierte Ausbildung sowohl für Automatik- als auch Schaltgetriebe.
Das Schalten wird nebenbei erlernt, mit mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen. Mit der Führerscheinklasse B197 haben Sie die Berechtigung, alle Fahrzeuge der Klasse B zu führen - ohne Einschränkung.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren ab 17").
Begleitetes Fahren mit 17
Begleitetes Fahren gilt für die Klassen B / B(96) / BE. Beim begleiteten Fahren erhalten Sie nach bestandener Prüfung eine Prüfbescheinigung, diese ist beim Fahren immer mitzuführen. Ferner muss auch immer eine in der Prüfbescheinigung eingetragene Person mit im Fahrzeug sitzen.
Anforderungen an die Begleitpersonen:
- mindestens 30 Jahre
- mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B
- nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister (bei Antragstellung)
Klasse B mit Schlüsselzahl 78
Die Fahrerlaubnis der Klasse B wird mit der „Schlüsselzahl 78“ wird erteilt wenn die Ausbildung und Prüfung auf einem Pkw mit Automatik-Getriebe abgelegt wird. Die Fahrerlaubnis gilt ausschließlich für Fahrzeuge mit Automatik-Getriebe.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren ab 17").
Klasse B mit Schlüsselzahl 96
Kraftfahrzeuge der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 4.250 kg nicht übersteigen.
- Voraussetzung: Fahrerlaubnisklasse B und Mindestalter von 18 Jahren (bzw. 17 Jahre bei BF17).
- Eintragung nach Absolvierung einer Fahrerschulung; keine separate Fahrerlaubnisprüfung.
Klasse B mit Schlüsselzahl 196
- Voraussetzung: Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens 5 Jahren und Mindestalter von 25 Jahren.
- Eintragung nach Besuch von 4 Doppelstunden Theorieunterricht und mindestens 5 Doppelstunden praktischer Unterrichtung; keine separate Fahrerlaubnisprüfung.
- Berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Fahrerlaubnisklasse A1, jedoch ausschließlich in Deutschland.
Sonderfahrten
Führerscheinklasse B / BF 17
- Überlandfahrt: 5 Fahrstunden, Autobahn: 4 Fahrstunden, Dunkelheit: 3 Fahrstunden
- Praktische Prüfung: Prüfungsdauer und Prüfungsstrecke: 55 Minuten, igO, agO, AB1)
Führerscheinklasse BE
- Überlandfahrt: 3 Fahrstunden, Autobahn: 1 Fahrstunden, Dunkelheit: 1 Fahrstunden – Praktische Prüfung: Prüfungsdauer und Prüfungsstrecke: 55 Minuten, igO, agO, AB1)
Führerscheinklasse AM
Theoriestunden
Der Fahrschüler oder die Fahrschülerin muss mindestens zwölf Doppelstunden à 90 Minuten bei einem Ersterwerb der Fahrerlaubnis besuchen – bei Erweiterung sind es noch sechs Doppelstunden. Dazu kommen zwei Doppelstunden à 90 Minuten für Zusatzstoff.
Praxisstunden
Für den Umfang der zu absolvierenden Praxisstunden gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, die Fahrschulen bestimmen ihn individuell.